Lohnsteuerkarten 2010 auch für das Jahr 2011 gültig
Für Einträge und Änderungen ist künftig nur noch das Finanzamt zuständig
In diesem Jahr erfolgt kein Versand von Lohnsteuerkarten. Die Lohnsteuerkarte 2010 behält auch für das Jahr 2011 bis zur Einführung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit.
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entfällt damit die Weitergabe der Lohnsteuerkarte an den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber darf die Lohnsteuerkarte 2010 nicht wie bisher am Jahresende zurückgeben, sondern muss die darauf enthaltenen Eintragungen auch für den Lohnsteuerabzug im Jahre 2011 zugrunde legen. Für etwaige Änderungen ist ab 2011 nur noch das Finanzamt zuständig.
Informationsbroschüre zur neuen elektronischen Lohnsteuerkarte
Erstellungsdatum: 03. Dezember 2010, Freitag


