Der Gemeinderat hat in den vergangenen Wochen zwei Entscheidungen zu Gemeindesteuern getroffen: Die Hundesteuer wird für jeden dritten und weiteren Hund erhöht. Der Hebesatz der Grundsteuer wurde der neuen Rechtslage angepasst. Beide Änderungen treten zum 1. Januar in Kraft.
Mit der Erhöhung der Hundesteuer reagiert die Gemeinde auf wiederholte Beschwerden über Belästigungen und Gefährdungen durch Hunde. Dabei wurden die Steuersätze für den ersten und den zweiten Hund bei 50 bzw. 100 Euro/Jahr belassen. Für jeden dritten und weiteren Hund müssen künftig statt 150 aber 200 Euro/Jahr bezahlt werden. Damit signalisiert die Gemeinde, dass die Haltung von vielen Hunden in einem Haushalt nicht gern gesehen wird. Zu häufig kommt es bei solchen Hundeansammlungen zu Klagen über Dauergebell, über die Verschmutzung von Wegen und Feldern und über bedrohliche Situationen für Passanten, wenn die Halter ihre Hundeschar nicht im Griff haben.
Bei diesem Thema muss auch wieder betont werden, dass die Hundesteuer keine Ansprüche von Hundehaltern auf Gegenleistungen der Gemeinde wie Hundetoiletten o.ä. begründet. Die Hundesteuer dient allein zur Regulierung der Hundehaltung in den Dörfern. Sie ist kein Freibrief für das Liegenlassen von Hundekot!
Grundsteuer
Die gemeindlichen Grundsteuern mussten nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die bisherige Berechnung nach Einheitswerten beendete, neu festgelegt werden. Dabei bestimmten Bund und Länder, dass die Neufestlegung aufkommensneutral ausfallen soll – dass die einzelnen Gemeinden mit der neuen Grundsteuer also nicht mehr und nicht weniger einnehmen sollen als nach der alten Regelung.
Entsprechend berechnete die Kämmerei der VG Reichling, dass der Hebesatz in der Gemeinde Vilgertshofen von bisher 320 v.H. auf 250 v.H. gesenkt werden sollte; dabei ist die Geldentwicklung seit der letzten Anpassung 2016 eingepreist. Der Gemeinderat folgte im November diesem Vorschlag und legte den Hebesatz für das Jahr 2025 auf 250 v.H. fest. Dieser Hebesatz wird mit dem Grundsteuermessbetrag für jedes Grundstück multipliziert und ergibt dann die jeweils zu zahlende Grundsteuer.
Wie sich die Neuberechnung der Grundsteuer auf einzelne Grundstücke auswirkt, hängt hauptsächlich vom individuellen Grundsteuermessbetrag ab, der den Eigentümern vom Finanzamt mitgeteilt wird. Grundsätzlich ist zu erwarten, dass große Grundstücke mit großen Gebäuden teurer, kleine Grundstücke und kleine Gebäude dagegen günstiger werden. Wo genau die Grenze zwischen teuer und günstiger verläuft, kann aber nicht exakt bestimmt werden.
Einmalbeitrag erst 2025
Und noch eine Meldung aus der Finanzabteilung: Der für Ende 2024 angekündigte Einmalbeitrag aller Anschlussnehmer für die Schmutzwasserüberleitung von Mundraching nach Lechmühlen muss auf das kommende Jahr verschoben werden. Die Erfassung der beitragspflichtigen Geschossflächen nahm mehr Zeit in Anspruch als geplant.