Einmalbeitrag für Schmutzwasserüberleitung

Seit Anfang Juni laufen die Arbeiten für die neue Schmutzwasserüberleitung von Mundraching nach Lechmühlen. Für die nicht durch Zuschüsse gedeckten Kosten von voraussichtlich 681.579,47 € wird die Gemeinde einen Einmalbeitrag (Verbesserungsbeitrag) von allen Anschlussnehmern erheben. Angesichts der kommenden, großen Belastungen für den Gemeindehaushalt musste der Gemeinderat diesen Weg der Finanzierung wählen.

Weil die Betriebserlaubnis der Mundrachinger Kläranlage auslief, stand die Gemeinde vor der Entscheidung, die Anlage räumlich und technisch zu erweitern oder aber das Mundrachinger Schmutzwasser über den Lech in das Fuchstaler Netz einzuleiten. Während die Investitionskosten für beide Alternativen nah beieinander lagen, sprachen die geringeren laufenden Kosten eindeutig für den Leitungsbau nach Lechmühlen. Vor  ein paar Wochen hat die Firma Haseitl aus Schongau mit den Arbeiten begonnen.

Die Kosten der Baumaßnahme müssen von Gesetzes wegen – die Abwasserentsorgung ist eine sog. „kostendeckende Einrichtung“ – auf alle angeschlossenen Haushalte umgelegt werden. Dies könnte über die laufenden Abwassergebühren geschehen, die damit aber für die Abschriebungsdauer (je nach Anlagegut 15-66 Jahre)  deutlich höher kalkuliert werden müssten; die Gesamtsumme müsste im Gemeindehaushalt vorgestreckt und, soweit kreditfinanziert, auch verzinst werden.

Alternativ kann die Gesamtsumme (abzüglich der staatlichen Zuschüsse) auch als Einmalbeitrag von den Anschlussnehmern eingehoben werden. Dies ist ein durchaus übliches Verfahren, das die Gemeinde Vilgertshofen schon beim Kanalbau oder zuletzt die Gemeinde Thaining für ihren Wasserleitungsbau gewählt haben.

Die voraussichtlichen Netto-Ausgaben von 681.579,47 € werden dabei auf alle Anschlussnehmer umgelegt, und zwar – entsprechend der bayerischen Mustersatzung – anhand der jeweiligen Geschossflächen. Diese werden nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Geschossen ermittelt. Keller werden mit der vollen Fläche herangezogen, Dachgeschosse nur, soweit sie ausgebaut sind; Standhöhen sind irrelevant. Selbstständige Gebäudeteile, die nach Art ihrer Nutzung (z.B. als Garagen oder Lagergebäude) keinen Bedarf an Anschluss an die entwässerugnseinrichtung haben,  ohne Verbindung zum Haus werden nur herangezogen, wenn sie tatsächlich einen Anschluss haben. Haben z.B. Garagen eine Zugangstüre ins Haus, gelten sie nicht mehr als selbstständiger Gebäudeteil. Die „beitragspflichtige Geschossfläche“ unterscheidet sich damit deutlich von der „baurechtlichen Geschossfläche“ oder der reinen Wohnfläche.

Bei derzeit 905 angeschlossenen Haushalten in der Gemeinde mit zusammen 441.638,30 qm Geschossfläche (inkl. einem Aufschlag für künftige Geschossflächen von 1,5%) ergibt sich ein prognostizierter Beitragssatz von 1,54 €/qm.

Der Einmalbeitrag wird per Satzung festgelegt und hierfür voraussichtlich Vorausleistungen in zwei Raten eingehoben. Der Gemeinde ist bewusst, dass diese Zahlung für manche Haushalte eine weitere unerwartete Belastung darstellt. Die kommende angespannte Haushaltslage zwingt den Gemeinderat aber dazu, auch solche unbeliebten Finanzierungsinstrumente zu wählen.


Termine


Website durchsuchen