Alle Arbeiten an den Versorgungsleitungen des Gemeindegebietes, auch innerhalb Ihres Grundstückes, dürfen nur von Mitarbeitern der gemeindlichen Wasserversorgung oder durch eine von diesen beauftragte Firma durchgeführt werden!

Erst nach der Wasseruhr können Sie oder der von Ihnen beauftragte Installateur selbst tätig werden. Die Hausinstallation ist nach den einschlägigen technischen Richtlinien, insbesondere der DIN 1988 Teil 1 – 8, DIN 19630, DIN 4067 und DIN 4046, zu erstellen.

Hauseinführungen müssen gas- und druckwasserdicht ausgeführt werden.

Hauseinführung

Möglichkeiten der Hauseinführung bei Häusern mit Keller

  • Vor dem Betonieren wird ein 100-mm-Faserzementrohr in die Kellerschalung als Futterrohr eingesetzt.
  • Beim Erstellen Ihres Trinkwasserhausanschlusses wird eine 100-mm-Kernbohrung gebohrt.
  • Die Mehrspartenhauseinführung wird von uns akzeptiert, muss jedoch in Eigenregie des Bauherrn beschafft und koordiniert werden. (Im Versorgungsgebiet der LEW übernehmen diese die Beschaffung und Koordination.)

Möglichkeiten der Hauseinführung bei Häusern ohne Keller

  • Die Mehrspartenhauseinführung wird von uns akzeptiert, muss jedoch in Eigenregie des Bauherrn beschafft und koordiniert werden. (Im Versorgungsgebiet der LEW übernehmen diese die Beschaffung und Koordination.)

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